Dr. med. Ulrich März

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Kassenakupunktur

Akupunktur auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen

Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Akupunkur, allerdings nur und ausschließlich bei zwei Krankheitsbildern:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • Chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose

Hinzu kommen weitere Voraussetzungen und Einschränkungen, die allesamt beachtet werden müssen:

  • Die Schmerzen müssen seit mindestens 6 Monaten bestehen, um als chronisch zu gelten
  • Wenn der Patient beim behandelnden Arzt nicht bekannt ist, muss die Diagnose durch einen anderen Arzt dokumentiert sein (Arztbrief, Attest oder Überweisungsdiagnose)
  • Die Schmerzen der Lendenwirbelsäule dürfen nicht von der Nervenwurzel ausgehen ("nicht radikulär")
  • Die Schmerzen der Lendenwirbelsäule dürfen nicht weiter als bis zum Knie ausstrahlen
  • Die Kosten für 10 Sitzungen pro Jahr werden übernommen, in Ausnahmefällen können 5 weitere Sitzungen übernommen werden
  • Die 10 Sitzungen sollten innerhalb von 6 Wochen erfolgen

Die Bewertung dieser bürokratischen Regelung bleibt jedem selbst überlassen. Mit einer vernünftigen, individuell angepassten Akupunktur hat das jedenfalls nichts zu tun, aber das war wohl auch nicht beabsichtigt.

Die Kosten der Akupunktur für alle anderen Beschwerden und Krankheiten (siehe Liste mit Krankheiten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen!

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